Eine gute Investition...

Meine Ausübung der Heilkunde (Psychotherapie) basiert auf der erteilten Erlaubnis nach § 1 Abs. des Gesetztes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde (RGBI. I S. S. 251, BGBI III 2122-2) durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln (2016).

Mein Honorar: 
Das Honorar für eine Einzelsitzung Psychotherapie (50 min) beträgt EUR 80.00

Das Honorar für eine Einzelsitzung Coaching (50 min) 
beträgt EUR 80.00 zzgl. 19% MwSt.

Die Honorare für Seminare und Gruppen entnehmen Sie 
bitte den jeweiligen Angeboten.

Die entstehenden Kosten können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden.

Bei Terminabsagen:
Die Terminvereinbarungen erfolgen schriftlich. Wenn Sie einmal verhindert sind und einen Termin absagen müssen, ist das bis 24h vorher ohne Weiteres möglich. Erfolgt die Absage später, wird das vereinbarte Honorar fällig. Es sei denn, ich kann den Termin noch kurzfristig vergeben.

Ihre Krankenkasse:
Psychotherapeutische Einzelleistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Bei privaten Krankenkassen ist es generell möglich, jedoch von den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen abhängig. Das können Sie durch Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse rasch klären. 

Ihre Vorteile:
Die einzeltherapeutischen Sitzungen bei einem Heilpraktiker (Psychotherapie) haben gegenüber einer kassenärztlichen Psychotherapie folgende Vorteile:

·  In der Regel eine schnelle Erst-Terminvergabe

·  Sie unterliegen nicht der Anwendung nur kassenärztlich       zugelassener Therapieformen.

·  Es gibt keine bürokratischen Hürden zu überwinden, in Form einer kassenärztlichen Begutachtung und Bewilligung bzw. Ablehnung.

·  Ihre Psychotherapie findet sich nicht in der Dokumentation Ihrer Krankenkassendaten wieder. Dies kann von großem Vorteil sein in Bezug auf: Abschluss einer priv. Krankenversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Abschluss einer Lebensversicherung etc.

·  Die Sitzungen sind 100% vertraulich. Es gibt keine Therapieberichte an Arbeitgeber, Krankenkassen oder Dritte. Dies ist besonders für Angestellte mit Beamten-Status, Referendare und Lehrkräfte relevant.

 


 

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